fbpx
+49 (0)208 - 777 250 0 info@copago.de

„Wir unterstützen Sie bestmöglich bei der Umsetzung der 3G-Regelung in Ihrem Unternehmen!“,

ein Versprechen von copago, welches viele Unternehmen in der Backbranche aktuell aufatmen lässt.

 

 

Denn der Gesetzgeber hat sich nun spontan für die Umsetzung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz entschieden. Bereits ab Mittwoch (den 24.11.21) gilt in Unternehmen die 3G-Regelung. Beschäftigte, die ab dann zu ihrem Arbeitsplatz wollen, müssen geimpft, genesen oder getestet sein.

Arbeitgeber und Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- und Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen.

Arbeitgeber müssen kontrollieren, ob die Beschäftigten dieser Verpflichtung nachkommen und diese Kontrollen dokumentieren.

Das Infektionsschutzgesetz sieht bei Verstößen gegen Kontroll- und Mitführungspflichten von 3G-Nachweisen hohe Bußgelder vor.

Diese Gesetzesänderung stellt viele Arbeitgeber – gerade im Filialalltag – vor große dokumentarische Herausforderungen und organisatorische Probleme.

 

Als innovatives Software-Unternehmen macht copago sich laufend Gedanken, wie Sie Unternehmen in dieser Zeit bestmöglich unterstützen können.

Ein Verspreche gab Dominik Skora, Geschäftsführer von copago, den besorgten Kunden bereits nach der Bekanntgabe der Gesetzesänderung: „Auf uns können Sie sich verlassen und wir tun unser Bestes, um Sie bei der Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen zu unterstützen.“

copago hat sich nach Beschluss der oben genannten Regelungen direkt an die Arbeit gemacht und eine passende Lösung entwickelt. Mit Hilfe der copago Kasse können Kunden in den kommenden Tagen Mitarbeiter*innen bei der Anmeldung an der Kasse nach einem der 3Gs abfragen und diese dokumentieren.

 

Sowohl der Impfstatus als auch Genesenennachweis kann mithilfe eines Scanners an der copago Kasse gescannt (digitaler Nachweis mit QR Code erforderlich) und an das Büro übermittelt werden. Dort kann die Personalabteilung oder ein Verantwortlicher den QR-Code mit der “Cov Pass Check App” auslesen und den Impf- oder Genesenenstatus verifizieren. Nach einmaliger Freigabe wird die Prüfung im System dokumentiert und der QR Code des Bedieners aus Datenschutzgründen wieder gelöscht.

Entsprechende Mitarbeiter*innnen werden bei der Anmeldung nicht noch einmal abgefragt.

Anders für Mitarbeitende, welche nicht genesen oder geimpft sind und somit der Testpflicht unterliegen. In diesem Fall fragt das Kassensystem täglich bei der Bedieneranmeldung ab, ob ein negatives Testergebnis vorliegt. Dieses Testergebnis muss im Laufe des Tages durch eine zweite Person, z.B. durch die Filialleitung verifiziert werden.

 

Eine Dokumentation der vorgelegten Nachweise und Testergebnisse nimmt die copago Kasse automatisch vor.

Mit diesem neuen Feature bietet copago eine derzeit einzigartige Lösung an, die direkt in die copago Kasse integriert werden kann.

error: Content is protected !!